Sonntag, 12. April 2009

Wie dasThema Kinderpornographie zur politischen Zensur missbraucht wird!

Von Folker Hoffmann

Es spricht sich herum. Wer gut informiert sein will, tut es längst nicht mehr über gekaufte "Qualitäts"-Monopole, seien sie öffentlich oder privat. Das macht nicht nur einschlägigen BLÖD- und Märchenmedien wegen sinkender Auflagen und Einschaltquoten Sorgen. Nein, die politischen Befehlsempfänger in Berlin und anderen Hauptstädten, treibt die Sorge um, den Griff über die Massen zu verlieren. Darum wird nun, auf Anordnung der Kapitalmafiosos, mit der vorgeschobenen Begründung Kinderpornographie bekämpfen zu wollen, wie gewohnt an das im Grundgesetz und des dort verbrieften Rechts sich frei und ohne Zensur informieren zu können und das Recht der freien Meinungsäußerung auszuüben, rumgeferkelt.

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Mündige, selbstständig denkende und gut informierte Bürger, wahrlich ein Horrorgedanke für jeden Herrschenden. Es würde das Aus von Machtstrukturen bedeuten, welche Untertanen durch Meinungsgleichheit zum totalen Gehorsam manipulieren lässt. Bei der momentanen Kernschmelze des Finanz- und Wirtschaftssystems des Kapitalismus, sind die Herrschercliquen mehr denn je darauf erpicht, wirtschaftlich abhängige, in Angst um ihr schieres Überleben erstarrte Menschen, ruhig zu stellen, um so den größten Raub der Kapitalmafia an der Gesellschaft, in aller Ruhe und ohne lästige Proteste und Aufstände, weltweit durchführen zu können. In dieser Dimension ist es der größte Raub der je in der Menschheitsgeschichte vorgenommen wurde.


Karikatur: Lurusa Gross

Unsere verlogenen Qualitätsmedien befolgen auftragsgemäß den Wunsch ihrer Eigner und Auftragsgeber, mit gezielten Fehlinformationen samt völlig sinnbefreiten Spielen und Shows die Massen bei Laune zu halten. Darum geht es: Die Massen sollen und dürfen nicht aufmucken, sondern sich willig dem von Menschen gemachten, aber als quasi "natur- oder gottgegebenem" Ausbeutersystem unterzuordnen. Damit sich daran nichts ändert und die Massen dazu übergehen sich systemrelevante Informationen aus dem bislang wenig zensierten Internet zu holen, wird nun zum Sturm auf dieses Medium geblasen. Das Netz - und das wissen die Paten von Wirtschaft und Politik sehr genau - kann die Massen unabhängiger von der Gedankenpolizei machen und sich so ihrer Kontrolle entziehen. Nicht ohne Grund haben sich gerade totalitäre Staaten dadurch ausgezeichnet, dass sie mit allen Mitteln versuchen, den freien Zugang zum Internet für ihre Bürger zu blockieren. Hier macht man es natürlich eleganter mit den Begründungen um Menschen von freier Information abzuschneiden. Bei jedem anständigen Mensch schwillt der Kamm der Empörung wenn es um die Widerlichkeiten von Kinderpornographie geht. Wer will schon in den Verdacht geraten Kinderschänder schützen zu wollen? Aber darum geht es nicht. Worum geht es wirklich?

SaarBreaker: Damit sich auch jene Besucher ein Bild davon machen können, worum es hier wirklich geht, möchte ich Euch die Pressemitteilung des FITUG e.V. zu Internet-Sperren empfehlen, die ich hier auszugsweise widergebe:

Aus anderen Ländern mit Internet-Sperren gegen Kinderpornographie ist bekannt, dass fast alle gesperrten Seiten aus USA, Kanada, Australien und Europa einschließlich Deutschland kommen. Die Bundesregierung muss sich fragen, wieso auf einschlägigen Sperrlisten dutzende Webseiten aufgelistet sind, deren Server in Deutschland stehen. Warum werden diese Webseiten nicht vom Netz genommen, wenn sie illegales Material verbreiten? Oder verbreiten sie gar kein illegales Material – und werden somit zu Unrecht gesperrt?

In der Mehrheit enthalten die Sperr-Listen keine Webseiten mit illegaler Kinderpornographie. Zudem entfernen die Hosting-Provider nach entsprechenden Hinweisen tatsächliche kinderpornographische Inhalte in der Regel schneller, als aktualisierte Filter-Listen verteilt werden.

Letztendlich geht es nicht um Kinderpornographie. Es geht um die Etablierung eines umfangreichen Filter-Systems für beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren wurden schon ins Gespräch gebracht, beispielsweise für (vermeintliche und tatsächliche) Urheberrechtsverletzungen, ausländische Anbieter von Online-Glücksspiel, islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte sowie Verletzungen von Marken- und Persönlichkeitsrechten. Die Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspotential nicht nur groß ist sondern auch genutzt wird. Kinderpornographie wird als Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen.

In Deutschland hat aus gutem Grund die Rezipientenfreiheit Verfassungsrang (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz). Dies bedeutet, dass sich jeder aus allen öffentlichen Quellen ungehindert unterrichten darf. Wir dürfen Grundrechte nicht aufgeben für ein bisschen Wahlkampfgetöse und unwirksame Sperren gegen Webseiten, die den Straftatbestand der Kinderpornografie in den meisten Fällen nicht erfüllen – wie die Erfahrung mit den Sperrlisten betroffener Länder zeigt.

Kinderpornographie wird – sei es zum privaten Tausch oder aus kommerziellen Gründen – hauptsächlich im Geheimen und über andere Dienste als das World Wide Web verbreitet. Die Verbreitung findet vornehmlich außerhalb von (einfach) sperrbaren Transportwegen statt. Der Betrieb eines sperrbaren Webservers ist für die Anbieter viel zu gefährlich, da ein solcher mit einfachen Mitteln schnell aufgespürt und abgeschaltet werden kann.

Eine Sperre kann auch von technisch nicht versierten Nutzern leicht umgangen werden, aber ein abgeschalteter Server kann keine Inhalte mehr verbreiten. Daher müssen die Ermittlungsbehörden mit mehr kompetentem Personal ausgestattet und die Verfolgung der Täter intensiviert werden. Der FITUG e.V. fordert die Bundesregierung auf: Verfolgen Sie die Täter, nicht das Internet!“

Die komplette Pressemitteilung können Sie hier als PDF-Datei (889KB) herunterladen.

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NRhZ

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