Samstag, 6. Februar 2010

Präsidentenerlass zur zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen am 7. Februar


AUTOR: Viktor Andriyovych YUSHCHENKO Віктор Андрійович Ющенко
Übersetzt von Hans-Jürgen Falkenhagen, kommentiert vom Übersetzer und von B. Queck

Pressedienst des Präsidenten der Ukraine Viktor Juschtschenko
Präsident Juschtschenko führte im „Rat für Nationale Sicherheit und Verteidigung" (RNBO) eine Beratung betreffs der verstärkten Sicherung der Gesetzlichkeit und der Rechtordnung während der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen am 7. Februar 2010 durch
Das Staatsoberhaupt verkündete, dass die Wahlen unter ehrlicher Verantwortlichkeit gegenüber den Normen der Gesetzgebung und unter den Bedingungen der Gewährleistung der geltenden Rechtsordnung durchgeführt werden müssen. Auf gesetzliche Weise Wahlen auf der Grundlage der Gleichheit durchzuführen, das bedeutet große gesellschaftliche und politische Unruhen und Widerstände zu vermeiden, erklärte der Präsident und rief die Teilnehmer der Beratung auf, sich zur gewissenhaften Durchführung seiner erteilten Vollmachten zur Verfügung zu halten.

Das Staatsoberhaupt stellte mit Bedauern fest, dass auf Grund der jüngsten Daten und Fakten über die Abstimmung die politische Situation immer angespannter wird. „Die Situation wird mit jedem Tag intoleranter. Leider sinkt sie unter das Niveau der demokratischen Kultur ab, wie sie europäischen Maßstäben entspricht, und immer öfter verletzt sie die menschlichen Normen der Ethik," sagte Viktor Juschtschenko.

Während der Beratung beauftragte der Präsident die Kräfte der Truppen der inneren Sicherheit und die Leitung des Staatsschutzes, den Schutz der Gebäude der Zentralen Wahlkommission, darunter des äußeren Umfelds der Gebäude, zu verstärken. Das Staatsoberhaupt beauftragte auch den Sicherheitsdienst der Ukraine (den Inlandgeheimdienst) sowie den Staatsdienst für Spezialnachrichtenwesen und Informationsschutz, die Sicherung der staatlichen Informationsressourcen zu übernehmen.

Der Präsident informierte über seine Absicht, noch heute einen Erlass (Ukas) zu unterschreiben, mit welchem die Entscheidung des „Rats für Nationale Sicherheit und Verteidigung" zur Sicherung der Gesetzlichkeit der Wahlen in Kraft gesetzt wird.

Viktor Juschtschenko erklärte die Lage auf Grund der letzten Veränderungen im „Gesetz über die Präsidentschaftswahlen", die schon in Kraft getreten sind. Nach seinen Worten wirkt dieses Gesetz, obgleich es vom Parlament allzu spät angenommen worden ist, trotzdem einem Bruch oder einer Sabotage der Wahlen von einer oder anderen der Teilnehmerseiten entgegen, darunter auch dem vorsätzlichen Nichterscheinens jener Vertreter bei den territorialen Wahlkommissionen. „Ich bekräftige, dass dies eine Verstärkung der Demokratisierung des Wahlprozesses ist", sagte der Präsident.

Auf der Ebene der Endbereiche der Durchführung der Wahlen unterstützen wir das normale demokratische Instrumentarium, das den Missbrauch durch diesen oder jenen Kandidaten im Falle einer vorausgesehenen Niederlage minimiert, fügte Viktor Juschtschenko hinzu.

An der Beratung des „Rats für Nationale Sicherheit und Verteidigung" (RNBO) nahmen teil: der Leiter des Sicherheitsdienstes der Ukraine (Inlandsgeheimdienstes) V. Nalivajtschenko, der Generalstaatsanwalt der Ukraine, O. Medwed’ko, der Leiter der Auslandsaufklärung der Ukraine (des Auslandsgeheimdienstes), M. Malomush, der Leiter des Staatsschutzes, O. Birsan, der Leiter der Zentralen Wahlkommission V. Schapowal, der Leiter des Sekretariats des Präsidenten, V. Ul’jantschenko, der Stellvertreter des Leiters des Sekretariats des Präsidenten, P. Schatkovs’kij, der Stellvertretende Leiter des Sekretariats - der Vertreter des Präsidenten bei der Zentralen Wahlkommission, M. Stawnijtschuk, die Sekretärin des „Rats für Nationale Sicherheit und Verteidigung" R. Bogatir’owa, der Kommandeur der Truppen des Innenministeriums, O. Kichtenko.

Kurzeinschätzungen zum Präsidentenerlass
H. J. Falkenhagen und Brigitte Queck

Der Staatspräsident hat am späten Nachmittag des 5. Februars eine Verordnung zum Schutz der Mitglieder der Zentralen Wahlkommission erlassen. Wozu dient ein solcher Schutz unter der Regie des Staatspräsidenten? Wozu soll der beabsichtigte Objektschutz dienen, wofür der Innenminister zuständig ist, der aber von Organen übernommen werden soll, die dem

Staatspräsidenten direkt unterstehen ? Bei solchen Vorgängen wie einer Volkswahl haben die Geheimdienste oder der Staatsschutz gar nichts zu suchen. Sie wirken hier illegal und verfassungswidrig. Kichtenko hat keine Vollmachten der Regierung, dem Rat für Nationale Sicherheit und Verteidigung anzugehören und von dort Weisungen entgegenzunehmen. Er müsste allein der Regierung und dem amtierenden Innenminister Luzenko unterstehen und an deren Weisungen gebunden sein. Mitglieder des Rats für Nationale Sicherheit und Verteidigung sind die Premierministerin und der Innenminister. Warum waren sie nicht anwesend?

Dem Rat gehören lt. Gesetz nicht an z. B. der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission. Dieser ist dort illegal vertreten und darf auch nicht mitentscheiden. Er ist streng an die Wahlgesetzgebung gebunden.

Der Präsident hat sich offensichtlich schon der Unterstützung der wichtigen Armeebefehlshaber auch die des Generalstabschefs versichert. Solche Leute aber wie der Generalstabschef, wie übrigens auch der Verteidigungsminister, die beide der Regierung und den zuständigen Parlamentskommissionen rechenschaftspflichtig sind, waren am 5. Februar im Rat offensichtlich nicht anwesend, obwohl sie diesem angehören.

Warum wurden die vom ukrainischen Präsidenten eingeleiteten Maßnahmen vor den Wahlen nicht dem Parlament unterbreitet, das diese genau genommen billigen müsste? Wo bleibt die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die zur Beurteilung von Ungesetzlichkeiten bei einer Wahl zuständig ist?

Die Änderungen des Präsidentenwahlgesetzes sind von dem Timoschenko-Block nicht gebilligt worden. Welche parlamentarische Mehrheit dahinter stehen soll, ist unklar. Der Präsident lobt aber diese Änderungen des Präsidentenwahlgesetzes in höchsten Tönen.

Fazit: Es ergeben sich auf der ganzen Linie Zuwiderhandlungen des Staatspräsidenten gegen die ukrainische Verfassung und Gesetzgebung.

Plant etwa der Noch-Präsident Juschtschenko, der mittlerweile nur noch ca. 5 % seiner Bevölkerung hinter sich hat, weil er zu offensichtlich einen NATO –Beitritt der Ukraine ohne eine durch die Verfassung geforderte Volksabstimmung durchsetzen will, einen Staatstreich vor den Stichwahlen zur Präsidentschaftskandidatur am 7. Februar ?

Quelle: Президент провів нараду щодо посилення забезпечення законності та правопорядку під час другого туру виборів Президента України 7 лютого 2010 року

Originalartikel veröffentlicht am 5.2.2010

Über den Autor

Hans-Jürgen Falkenhagen und Brigitte Queck sind Mitarbeiter von Tlaxcala, dem internationalen Übersetzernetzwerk für sprachliche Vielfalt. Diese Übersetzung kann frei verwendet werden unter der Bedingung, daß der Text nicht verändert wird und daß sowohl der Autor, der Übersetzer als auch die Quelle genannt werden.

URL dieses Artikels auf Tlaxcala: http://www.tlaxcala.es/pp.asp?reference=9948&lg=de

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